3. WOHNEN

Bauen und Wohnen: Wandlitz ist Naturparkgemeinde und Entwicklungsachse zugleich!

Dieser Dualität gilt es in der Zukunft gerecht zu werden.

Seit dem 1. Juli 2019 ist der neue Landesentwicklungsplan „Hauptstadtregion“ (LEP HR) rechtskräftig. Darin wird unsere Gemeinde als Entwicklungsachse eingestuft. Entlang der NEB und der L100 zwischen Schönerlinde und Klosterfelde ist nun eine intensive Bebauung möglich.

Dies wird von einer Mehrzahl der Bevölkerung abgelehnt. Deshalb sind eine konsequente Steuerung und ein restriktives Flächenmanagement notwendig.

Die Ortsteilgrenzen, der Wechsel zwischen Siedlung und Naturraum muss erhalten bleiben. Innenentwicklung und effektive Flächennutzung haben Vorrang vor Flächenentwicklung im Außenbereich. Maßgeblich für die Wohnbauentwicklung muss die gemeindliche Infrastruktur und die verkehrliche Erschließung sein.

Die Entwicklung der südlichen Ortsteile sowie Klosterfelde haben Vorrang vor einer weiteren Intensivierung in den beiden großen Ortsteilen Wandlitz und Basdorf, wobei die Basdorfer Gärten hier eine Ausnahme darstellen. Es ist bedauerlich, dass mit dem Verkauf eines beträchtlichen Grundstücks an den Investor Stonehedge die Forderung nach 25% sozialem Wohnungsbau aufgegeben wurde. Hier ist in Zukunft Sorge zu tragen, dass Investoren ab einer gewissen Projektgröße dazu verpflichtet werden, diesen Anteil an Sozialwohnungen zu errichten.

Die kleinen Ortsteile müssen in ihrer Struktur bewahrt werden und können durch einzelne Wohnungsbauprojekte aufgewertet werden.

Foto: Wolfgang Fink